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AGB


Master Bit AGBs als PDF-Download (ca. 84 KB)

§ 1 Geltungsbereich

1.  Für alle Angebote, Leistungen und Lieferun­gen der Master Bit EDV-Technologie GmbH sind ausschließlich die nachfol­genden Geschäftsbedin­gungen maßgebend. Ent­gegenstehende Bedinun­gen des Vertragspartners  gelten nur soweit sie als solche schriftlich von der Master Bit GmbH aner­kannt worden sind. Zu ihrem Ausschluss bedarf es ansonsten keines aus­drücklichen Widerspruchs durch Master Bit.

2.  Individualvertragliche Nebenabreden, Ergän­zungen, Abweichungen oder der Wegfall einzelner dieser Bedingungen sind nur gültig soweit sie schriftlich durch die Ge­schäftsführung der Master Bit GmbH bestätigt wer­den. Dieses Schriftformer­fordernis selbst kann nur durch schriftliche Bestäti­gung der Geschäftsfüh­rung der Master Bit GmbH unter Nennung der betrof­fenen Regelungen aufge­hoben werden.

3.  Soweit einzelne Rege­lungen dieser Bestimmun­gen als unwirksam höchst­richterlich festgestellt werden, stimmen die Vertragspartner darin überein, sie durch eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Regel zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksmen Bestimmung möglichst nahe kommt. Durch die Unwirksamkeit einer einzelnen Regelung wird der übrige Teil dieser AGB nicht betroffen.

§ 2 Angebote


1.  Das erstellte Angebot enthält eine Beschreibung der zu erbringenden Leis­tung und des Umfangs, die Festlegung der Funktionen und Spezifikationen (Leis­tungsmerkmale) eines Werkes sowie Angaben über zur Verwendung kommende Teile, Geräte, Programme und sonstige erforderliche Erzeugnisse.

2.  Alle Angebote sind biszum Vertragsabschluss freibleibend. Eine im An­gebot genannte Bindungs­frist wird beachtet. Eine Abweichung hiervon aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Offen­sichtliche Kalkulations­und Mengenfehler berech­tigen nicht zum Vertrags­abschluss zu den sich dadurch ergebenden Konditionen. Soweit ein Vertrag in Folge entspre­chender Fehler zustande gekommen sein sollte, steht beiden Parteien ein außerordentliches Kündi­gungsrecht des Vertrages zu.

§ 3 Vertragsschluss

1.  Der Auftraggeber ist andie Annahme eines Ange­bots drei Wochen gebun­den. Soweit Master Bit in dieser Zeit den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung von Dienstleistungen oder Werken beginnt bzw. Ware liefert kommt der Vertrag zustande. Verbindlich für den Umfang und die Kon­ditionen des Auftrags ist ausschließlich die schriftli­che Auftragsbestätigung durch Master Bit, sofern sie erstellt wird. Wird keine schriftliche Auf­tragsbestätigung erstellt, ist das schriftliche Ange­bot maßgeblich.

2.  Soweit der Auftraggeber vom Auftrag zurücktreten will, verpflichtet er sich gegenüber Master Bit zur Gewährung von Schaden­ersatz in Höhe von min­destens 10% des Auf­tragswertes. Es bleibt Master Bit vorbehalten höheren Schaden nachzu­weisen und hierfür Ersatz zu verlangen.

§ 4 Vertragsabwicklung

1.  Bei Werkleistungen wird die Master Bit dem Kun­den die Erfüllung der Leistungsmerkmale in der Auftragsbestätigung, bzw. sofern diese nicht existiert im Angebot, ansonsten nach den anerkannten Maßstäben der Technik entsprechenden, festge­legten Abnahmekriterien in einem Abnahmetest nach­weisen. Es können Zwi­schenabnahmen statt­finden. Bei Zwischenab­nahmen auf Wunsch des Kunden hat dieser die dabei entstehenden Kos­ten zu tragen und Verzöge­rungen in der Auftragsab­wicklung zu vertreten. Soweit sich aus einer Zwischenabnahme ergibt, dass Änderungen des Werkes notwendig sind, können Termin-und Preisänderungen die Folge sein. Diese berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Etwaige Mehrkos­ten sind dann vom Auf­traggeber gesondert zu tragen, wenn Master Bit diese nicht zu vertreten hat. Auftretende Mängel oder Abweichungen von der vereinbarten Leis­tungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausrei­chend dokumentiert dem Auftragnehmer vollständig (schriftlich) zu melden. Liegen wesentliche Mängel vor, so ist nach deren Behebung ein neuerlicher Abnahmetest erforderlich. Durch unrichtige, unvoll­ständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen­de Erfüllungsverzö­gerungen und Kostener­höhungen, sind vom Auftragnehmer nicht zu ver­treten. Gleiches gilt für Verzögerungen und Fehler auf Grund von Program­men oder Komponenten, die nicht im Rahmen des Auftrags von Master Bit an den Kunden geliefert werden.

2.  Unerhebliche Abwei­chungen berechtigen den Kunden nicht zur Verwei­gerung der Abnahme. Die Verpflichtung zur Beseiti­gung von Mängeln im Rahmen der Gewährleis­tung bleibt davon un­berührt. Soweit der Kunde den Abnahmetest verwei­gert, gilt die Abnahme als erfolgt.

3.  Sollte sich im Zuge derArbeiten herausstellen, dass die Ausführung der Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, so ist der Auftragnehmer verpflich­tet, dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung nicht durch Master Bit zu vertreten, so kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufene Kosten und Spesen sind vom Auftrag­geber zu ersetzen. Mas­terBit behält sich in die­sem Fall vor weitergehen­den Schadenersatz gel­tend zu machen.

4.  Sobald Komponenten bzw. Teilergebnisse vom Kunden produktiv genutzt werden, gelten sie als abgenommen.

5.  Vom Auftraggeber gewünschte Schulungen und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Softwareerstellung

1.  Bei der Softwareerstel­lung erhält der Kunde alle Rechte der Nutzung, Ver­wertung und Veränderung an den von Master Bit in seinem Auftrag erstellten Softwareprodukten. Mas­ter Bit stellt dem Kunden nach Abschluss der Erstel­lungsarbeiten den Quell­code zur Verfügung. Mas­ter Bit ist berechtigt, diesen Code auch ander­weitig wirtschaftlich zu nutzen, soweit hierdurch keine Konkurrenzsituation mit dem ursprünglichen Auftraggeber entsteht.

2. Bei Software­entwicklungen kann Mas­ter Bit Termine und Preise nur als Richttermine bzw. Richtpreise angeben. Eine voraussichtliche Termin­und Preisüberschreitung wird dem Kunden ange­zeigt. Der Kunde kann aus einer Preis- und Termins­überschreitung keine Rechte herleiten.

§ 6 Beratung

Master Bit berät Kunden im Hinblick auf die Einrich­tung und Entwicklung von EDV-Systemen auf der Basis eines Dienstleis­tungsvertrages. Der für die Beratung erforderliche Zeitaufwand kann nur geschätzt werden, so dass auch hier Preis- und Ter­minangaben lediglich Richtpreise bzw. Richtter­mine sind.

§ 7 Schulung

1.  Führt Master Bit fürseine Kunden Schulungen durch und stellt Master Bit selbsterstellte Seminarun­terlagen sowie Schulungs­unterlagen zur Verfügung, so verpflichtet sich der Kunde, dass diese nicht vervielfältigt und an Dritte weitergeben werden.
2.  Im Falle der Zuwider­handlung haftet der Kunde der Master Bit auf Scha­denersatz in Höhe des entgangenen Gewinns.

§ 8 Verkauf

1.  Bei Verkauf von Hard­und Software anderer Hersteller erfolgt die Liefe­rung auf Kosten und Ge­fahr des Kunden.

2.  Alle Lieferverpflichtun­gen stehen unter Vorbe­halt eigener rechtzeitiger Belieferung. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Jede Teillieferung und Teilleistung gilt als selbstständige Leistung, sie kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 9 Unteraufträge

1.  Master Bit kann Per­sonalleistungen an von ihr ausgewählte Unterauf­tragnehmer vergeben.

2.  Die in diesen Allgemei­nen Geschäftsbedingun­gen enthaltenen Bedin­gungen für die Master Bit Mitarbeiter gelten in glei­chem Umfang auch für Mitarbeiter eines Unter­auftragnehmers.

§ 10 Preise und Zah­lungsbedingungen

1.  Alle Leistungen und Lieferungen werden zu dem im Angebot aufge­führten Endpreis bzw. im Fall des Angebots auf Zeit­und Materialbasis nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung hierfür gültigen Sätzen nach Beendigung bzw. Abnahme der Leistungen berechnet, soweit nicht im Angebot eine andere Rechnungs­stellung vereinbart ist.

2.  Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts­und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

3.  Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungszielüber­schreitungen ist Master Bit berechtigt Mahnkosten in Höhe von EUR 10,-- für jede Mahnung zu berech­nen und Zinsen in Höhe von 3% über dem Leitzins­satz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Master Bit kann Zahlungen auch auf frühere fällige Forderungen anrechnen, auch wenn der Kunde dem ausdrücklich widerspro­chen hat.

4.  Der Kunde kann nur mit unbestritten oder rechts­kräftig festgestellten Gegenforderungen auf­rechnen.

5.  Jedwede von Master Bit erbrachte Leistung bleibt bis zur vollständigen Be­zahlung Eigentum der Master Bit.

6.  Master Bit behält sichdas Recht vor, Kundenfor­derungen unbeschränkt an Dritte abzutreten. Eine Abtretung von Forderun­gen des Kunden gegen­über MasterBit an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 11 Vertrauliche Infor­mationen, Datenschutz

1.  Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln. Die Vertrags­partner können jedoch Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Informationsverarbeitung beziehen, frei nutzen.


2.  Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustim­mung des anderen Ver­tragspartners an Dritte weitergeben. Der Auftrag­geber hält den Auftrag­nehmer gegen Angriffe Dritter wegen evtl. Verlet­zungen von immateriellen Rechten, insbesondere Urheber-und Leistungs­schutzrechten, schad- und klaglos. Diese Schad-und Klagloshaltung umfasst auch vorprozessuale An­waltskosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung dien­lich sind.

§ 12 Eigentumsrecht, Urheberrecht und Nut­zungsrechte

1.  Master Bit überträgt dem Kunden an der entwi­ckelten Software das Eigentum und die aus­schließlichen Nutzungs­rechte.

2.  Abänderungen an oderAbleitungen von vorhan­denen Materialien sowie andere Umgestaltungen werden im Angebot ge­sondert gekennzeichnet. Sie dürfen nur mit Einwilli­gung des Rechtsinhabers des unbearbeiteten Ur­sprungsmaterials verwer­tet oder veröffentlicht werden, soweit nicht bereits die Herstellung einer Bearbeitung einwilli­gungspflichtig ist.

4.  Wenn und soweit bei der Durchführung von Aufträgen im Rahmen eines Vertrages urheber­rechtliche Nutzungsrechte, gewerbliche Schutzrechte oder sonstige schutz­rechtsähnliche Schutz­rechtspositionen an den Arbeitsergebnissen der Master Bit entstehen, gehen diese Rechte mit ihrer Entstehung ohne Bedingungen auf die Mas­ter Bit über.

 § 12 Erfindungen

Für Erfindungen, diewährend der Leistungs­erbringung bei einem der Vertragspartner entstan­den sind bzw. entwickelt wurden und für die Schutz­rechte angemeldet wur­den, gilt folgendes:

  • Erfindungen von Mitar­beitern des Kunden ge­hören dem Kunden und solche von Mitarbeitern der Master Bit gehören der Master Bit. An die­sen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte gewähren sich die Vertragspartner einschließlich ihrer ver­bundenen Unternehmen eine nichtausschließli­che, unwiderrufliche, weltweite und gebühren­freie Lizenz. 
  • Erfindungen, die gemein­schaftlich von Mitarbei­tern des Kunden und der Master Bit gemacht wurden, und hierfür er­teilte Schutzrechte ge­hören beiden Vertrags­partnern. Jeder der Ver­tragspartner hat das Recht, für solche Erfin­dungen Lizenzen an Drit­te zu erteilen oder seine Rechte zu übertragen, ohne den anderen Ver­tragspartner davon in Kenntnis zu setzen oder Zahlung an ihn zu leis­ten.

 §14 Kündigung

1.   Der Kunde kann Dienst­leistungsverträge mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.

2.   Beide Parteien können einen Vertrag aus wichti­gem Grund jederzeit kün­digen.

3.  Bei einer Kündigung zahlt der Kunde den ver­einbarten Preis abzüglich des anteiligen Preises für jenen vereinbarten Leis­tungsumfang, der durch die Kündigung erspart wurde. Zusätzlich wird die Master Bit Leistungen, die im Zusammenhang mit der Kündigung entstanden sind, dem Kunden in Rechnung stellen. Darin eingeschlossen sind im Angebot vereinbarte Ablö­sebeträge, durch die Kün­digung entstandene zu­sätzliche Aufwendungen der MasterBit sowie Auf­wendungen infolge einer damit verbundenen vorzei­tigen Beendigung von Vereinbarungen im Unter­auftrag.

§ 15 Gewährleistung

1.  Master Bit gewährleistet bei Werkleistungen, dass die im Angebot vereinbar­ten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leis­tungsumfang entsprechen.

2. Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.

3.  Die Gewähr, dass vonMaster Bit erstellte Soft­wareprodukte fehlerfrei sind, kann aus software­technischen Gründen nicht übernommen wer­den. Dies gilt insbesonde­re für die Kompatibilität mit einer anderen als der bei der Entwicklung be­nutzten Kombination von Hard-und Software sowie Betriebssystemen.

4.  Die Gewährleistung erlischt für solche Pro­gramme, die der Kunde ändert oder von Dritten ändern lässt.

5.  Die Gewährleistungs­pflicht, die mit der Ab­nahme beginnt, beträgt abweichend von § 638 BGB zwölf Monate.

§ 16 Haftung

Master Bit haftet für Schä­den nur, soweit sie durch das Fehlen der von ihr zugesicherten Eigenschaf­ten entstanden sind, sowie für Schäden, die sie vor­sätzlich oder grob fahrläs­sig verursacht hat.

§ 17 Allgemeines

1.  Anwendbar ist aus­schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutsch­land.

2.   Erfüllungsort und Ge­richtsstand ist Gießen.